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   VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13   

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VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13 (https://dejure.org/2015,22659)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.07.2015 - 5 A 1839/13 (https://dejure.org/2015,22659)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 5 A 1839/13 (https://dejure.org/2015,22659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    KHEntgG § 5 Abs 2
    BEVÖLKERUNG; FALLPAUSCHALE; LEISTUNG; MEDIZINISCH-FACHLICH; NICHT KOSTENDECKEND; NOTFALLVERSORGUNG; NOTWENDIG; SICHERSTELLUNGSZUSCHLAG; VERSORGUNG; VERSORGUNGSBEDARF; VORGEHALTENE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 469/11

    Anspruch des Trägers eines Allgemeinkrankenhauses auf Gewährung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13
    Dieser Umfang der Darlegungslast der Klägerin ergebe sich auch aus dem von ihr zitierten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25. Mai 2012 (13 A 469/11).

    Erst recht verbietet sich die Auslegung, das Fehlen von bundeseinheitlichem Empfehlungen für Maßstäbe im Sinne des § 17b Abs. 1 Satz 7 KHG stehe der Gewährung eines Anspruchs auf Gewährung eines Sicherstellungszuschlages entgegen (im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Mai 2012 - 13 A 469/11 -, MedR 2012, 748 = KHE 2012/27; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Bd. 2, Stand: Februar 2015, § 5 III. 1).

    Maßgeblich ist, dass hinsichtlich der konkret bezeichneten abrechnungsfähigen Leistungen die weiteren Anspruchsvoraussetzungen dargelegt werden (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Mai 2012 - 13 A 469/11 -, a.a.O.).

  • VG Greifswald, 25.09.2013 - 3 A 1246/11

    Sicherstellungszuschlag für die Finanzierung bestimmter defizitär wirtschaftender

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13
    Soweit das VG Greifswald in seinem Urteil vom 25. September 2013 (- 3 A 1246/11 -, zitiert nach [...], Rn. 21) den Anspruch versagt, solange es an den bundeseinheitlichen Empfehlungen für Maßstäbe fehlt, folgt dem der Senat nicht.
  • VG Gießen, 11.12.2012 - 7 K 2168/10

    Kein Sicherstellungszuschlag für das Kreiskrankenhaus Schotten-Gedern

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13
    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. Dezember 2012 - 7 K 2168/10.
  • VG Bremen, 10.08.2017 - 5 K 667/15

    Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG. - Auslastung;

    Nach ganz überwiegender Auffassung steht das Fehlen der bundeseinheitlichen Empfehlungen gem. § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG a. F. dem Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag nicht entgegen (Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015 - 5 A 1839/13, Rn. 21 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.05.2012 - 13 A 469/11, Rn. 36; VG Schleswig- Holstein, Urt. v. 18.06.2015 - 1 A 27/12, Rn. 50 ff. m. w. N.; a.A. VG Greifswald, Urt. v. 25.09.2013 - 3 A 1246/11, jeweils juris).

    Es ist überwiegend anerkannt, dass maßgeblicher Bezugspunkt für die Gewährung des Sicherstellungszuschlags der Begriff der "Leistungen" und nicht die leistungserbringende organisatorische Einheit ist (Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015 - 5 A 1839/13, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2017 - 7 A 10602/16, juris Rn. 48; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.06.2015 - 1 A 27/12, juris Rn. 55; Gamperl, in Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Stand: 08/2016, § 5 KHEntgG, S. 82 f.; für ein Abstellen auf Abteilungen oder Einheiten: Tuschen/Trefz, Krankenhausentgeltgesetz, 2. Aufl., Erl. § 5 KHEntgG, S. 263 f.; ebenso wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.05.2012 - 13 A 469/11, juris Rn. 39).

    Dies schließt indes nicht aus, dass ein Sicherstellungszuschlag auch für Fachabteilungen oder Teile hiervon gewährt werden kann, wenn diese bestimmte Leistungen bzw. Leistungspakete vorhalten, für die die Tatbestandsvoraussetzungen des - 10 - § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG a. F. sämtlich vorliegen (Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2017, a. a. O.; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.06.2015, a. a. O.).

    Der Ausnahmecharakter des Sicherstellungszuschlags ist darüber sicherzustellen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 KHEntgG a. F. gerade für den jeweiligen (Teil)Leistungsbereich gegeben sein müssen, für den der Sicherstellungszuschlag beantragt wird (so auch Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015, a. a. O.).

    In der Rechtsprechung wird dementsprechend teilweise angenommen, dass eine unterdurchschnittliche Auslastung vielmehr dagegen spreche, dass ein Defizit seine Ursache in einem geringen Versorgungsbedarf habe (Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015, a. a. O., Rn. 27).

    Dementsprechend kann, von einem geringen Versorgungsbedarf ausgegangen werden, wenn das Krankenhaus etwa ein Leistungsangebot vorhält, das nur in geringem Umfang (niedrige Fallzahlen) oder unregelmäßig (z. B. Betten für Schwerbrandverletzte oder für Infektionsstationen) nachgefragt bzw. genutzt wird (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015 - 5 A 1839/13, juris Rn. 27; Tuschen/Trefz, Krankenhausentgeltgesetz, 2. Aufl. 2010, Seite 263).

    Neonatologische Behandlungsfälle treten weder besonders unregelmä- ßig noch besonders selten auf, wie dies beispielsweise bei vorgehaltenen Betten für Schwerbrandverletzte oder auf Infektionsstationen der Fall wäre (mit diesen Beispielen: Hessischer VGH, Urt. v. 15.07.2015 - 5 A 1839/13, juris Rn. 27; Tuschen/Trefz, - 15 - a. a. O., S. 263).

  • VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Sicherstellungszuschlag;

    Der Anspruchssteller, hier die Klägerin, ist insbesondere in Bezug auf das Vorliegen eines für die Kostenunterdeckung kausalen geringen Versorgungsbedarfs darlegungsbelastet (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 -, zitiert nach juris).

    Nur wenn die das Einnahmedefizit verursachenden geringen Fallzahlen in der Versorgungsstruktur des Einzugsgebiets (z. B. ländliches Gebiet) oder der Leistungsart (unregelmäßig oder selten auftretende Behandlungsfälle) begründet sind, kann ein Sicherstellungszuschlag gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 - Hess. VGH, Urt. v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 -, beide a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10602/16

    Krankenhausfinanzierung; Feststellung, dass eine Krankenhausfachabteilung -

    28 I. Entgegen der Auffassung der Kläger erweist sich der Bescheid des Beklagten nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil die in § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG a.F. vorgesehenen bundeseinheitlichen Empfehlungen für Maßstäbe bis zum Außerkrafttreten dieser Vorschrift am 31. Dezember 2015 nicht ergangen waren (so auch HessVGH, Urteil vom 15. Juli 2015 - 5 A 1839/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 25. Mai 2012 - 13 A 469/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 1 A 27/12 -, juris; a. A. VG Greifswald, Urteil vom 25. September 2013 - 3 A 1246/11 -, juris).
  • VG Oldenburg, 23.10.2018 - 7 A 8276/17

    Chirurgie; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Im Einzelnen erfolgte die Prüfung, ob geringe Fallzahlen tatsächlich in der Versorgungsstruktur des Einzugsgebietes (geringer Versorgungsbedarf) begründet sind, und nicht etwa in einer Nichtausschöpfung des Marktpotentials (BVerwG, a.a.O., Rn. 10 ff.) oder in dem Vorhalten unnötiger, nicht ausgelasteter Kapazitäten (vgl. etwa Hessischer VGH, Urteil v. 15. Juli 2015 - 5 A 1839/13 -, juris Rn. 27).
  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 16.1246

    Sicherstellung der Krankenversorgung - Bedarfsermittlung des Versorgungsbedarfes

    Ungeachtet dessen ist es im Interesse der flächendeckenden ausreichenden Versorgung mit Krankenhausleistungen, zu der eine gesetzliche Verpflichtung auf kommunaler Ebene in Bayern auch besteht, rechtlich nicht hinnehmbar, dass es die gesetzlichen Krankenversicherungen als Vertragsparteien in der Hand hätten, durch bloße Untätigkeit gesetzliche Ansprüche der Krankenhäuser zu unterlaufen (u.a. OVG Münster, U.v. 25.5.2012 - 13 A 469/11 - VGH Hessen, U.v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 - Behrends, Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung, 2. Auflage, Nr. 7.1.2; Ditz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz u.a., Band 2, Erläuterungen zu § 5 KHEntgG III.5).
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